Informationen

Seit der ENEV 2014 (Energieeinsparverordnung) welche am 1.5.2014 in Kraft getreten ist, ist es bei einer Vermietung oder einem Verkauf einer Immobilie zwingend vorgeschrieben einen sogenannten Energieausweis vorzulegen.

Wir haben für alle von uns betreuten Objekte einen solchen Energieausweis bereits für Sie beantragt. Sollten Sie diesen für die Vermietung oder dem Verkauf Ihrer Immobilie benötigen,  senden wir Ihnen oder Ihrem Makler den Energieausweis gerne kostenfrei per E-Mail zu. Zukünftig arbeiten wir auch an einer Lösung, damit Sie diesen für Ihr von uns betreutes Objekt auch direkt von unserer Webseite abrufen können.

Um einen Energieausweis/Energiepass ausstellen zu lassen, gibt es 2 Möglichkeiten:

Übrigens: Wenn Sie eine Wohnung einem Interessenten zeigen, müssen Sie diesem auch den Energieausweis ungefragt vorlegen! Dieser muss unbedingt farbig sein, da er eine Farbskala enthält in der die Effizienz des Gebäudes eingtragen ist.

Beim Energieausweis unterscheidet man im zum einen in

Wohngebäude und
Nicht-Wohngebäude (>50% gewerbliche)

  1. Beantragung eines verbrauchsbasierter Energieausweises
    Hierbei müssen die Energieverbrauchswerte der Warmwasser und Heizung der letzten 3 Jahren für das komplette Gebäude vorliegen slovenska-lekaren.com. Handelt es sich hierbei um eine zentrale Warmwasserversorgung, so ist diese Aufgabe relativ leicht zu meistern. Die Verbrauchswerte können der Gesamtheizkostenabrechnung entnommen werden und liegen in der Regel dem Heizkostenabrechnungsunternehmen vor, so dass bei diesem direkt auch der Energieausweis bestellt werden kann.
  2. Beantragung eines bedarfsorientierten Energieausweises
    Hierbei wird die Gebäudehülle, also Fassade, Fenster, Türen, etc. in Verbindung mit den Eckdaten der verwendeten Gebäudetechnik verbunden und mittels eines normalen Nutzungsverhaltens, die Effizienz des Gebäudes errechnet. Diese Variante ist deutlich aufwendiger und somit auch teurer.

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, genügt ein verbrauchsbasierter Energieausweis völlig. Für uns als Hausverwaltung ist die Bestellung eines bedarfsorientierten Ausweises nur dann nötig, wenn beispielsweise keine zentrale Warmwasserversorgung (Gastherme, Boiler, etc.) vorhanden ist und die Bewohner Ihre entsprechenden Verbrauchswerte nicht erbringen können.

Einige Angaben des Energieausweises müssen hierbei bereits bei der Bewerbung der Immobilie, z.B. in Internetportalen direkt ersichtlich sein. Voraussetzung hierzu ist, dass zum Zeitpunkt der Annoncenschaltung ein Energieausweis existiert. Sollte der Energieausweis nicht in der Immobilienanzeige dargestellt werden, so droht Ihnen eine Abmahnung die mit entsprechenden Kosten verbunden sein kann.

Der Heizkostenverteiler:

Heizkostenverteiler bestimmen die Temperatur des Heizkörpers und ermitteln dessen Wärmeabgabe an den Raum. Die an ihren Heizkörper installierten Heizkostenverteiler ermöglichen es, die einzelnen Verbrauchsanteile exakt zu erfassen, mit deren Hilfe der Messdienst die Kosten gerecht unter allen Nutzern verteilen kann.

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heizkostenverteiler

Die Anzeigenschleife beginnt mit dem aktuellen Wert (Verbrauch seit dem letzten Stichtag), es folgen ein kurzer Anzeigetest damit Sie sicher gehen können dass die Anzeige keinen defekt hat. Danach erscheint das Stichtagsdatum, welches Ihrer Abrechnungsperiode entspricht, also auch dem Zeitraum Ihrer Jahresabrechnung. Diese muss nicht immer zwangsläufig mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, in manchen Eigentümergemeinschaft ist diese auch abweichend vereinbart. Als nächstes wird Ihnen der Verbrauch zum Stichtag angezeigt, dieser Wert müssen Sie angeben wenn Sie für die Jahresabrechnung den Wert übermitteln müssen. Diese Anzeige ist grundsätzlich durch ein „M“ gekennzeichnet.

Wurde noch kein Stichtag gespeichert, erscheinen hier 4 Striche („- – – -„).

Als letztes können Sie die Prüfzahl ablesen. Diese ist mit einem „C“ gekennzeichnet, welches im englischen für Checksum steht. Nun beginnt die Anzeige von vorn.

Der Stichtag:

Am Stichtag, also dem letzten Tag einer Abrechnungsperiode, wird der Verbrauch für den vergangenen Abrechnungszeitraum in der Position „gespeicherter Verbrauchswert zum Stichtag“ gespeichert.

Die Anzeige „aktueller Verbrauchswert“ wird in diesem Moment auf „0000“ gesetzt.

Die Prüfzahl (Checkzahl):

In der Anzeigenschleife finden Sie auch eine Ziffernkombination, die mit „C“ gekennzeichnet ist.

Ihr Wert ändert sich, da die Prüfzahl immer wieder neu berechnet wird. Mit Hilfe dieser Zahl kann Ihr Abrechnungsunternehmen die Richtigkeit des aktuellen Verbrauchswertes überprüfen, wenn z.B. eine Ablesung durch Sie selbst und auf Postweg erfolgt.

Die Heizkostenabrechnung:

Wie können Sie nun den Verbrauch aus dem vergangenen Abrechnungszeitraum prüfen…?

Wann immer Sie es wünschen, können Sie Ihre Werte der einzelnen Heizkörper auf der Heizkostenabrechnung mit dem gespeicherten Werten am Display des Heizkostenverteilers „gespeicherter Wert zum Stichtag“ vergleichen. Die Zuordnung der Werte auf der Abrechnung zum jeweiligen Gerät erfolgt über die Gerätenummer – Sie finden sie oberhalb des Displays.

Des Weiteren erfolgt in Ihrer Abrechnung eine Bewertung des Verbrauchswertes entsprechend der Heizkörperleistung/ (-größe) mittels einem Faktor.

Dieser Faktor wird nach der Maßaufnahme des Heizkörpers und der Ermittlung des Heizkörpertyps und Fabrikates einmalig errechnet. Sie finden diese Faktoren in Ihrer Abrechnung jeder Gerätenummer zugeordnet. So können Sie die Abrechnungsrelevanten Verbrauchswerte in ihrer Heizkostenabrechnung, bezogen auf jeden einzelnen Heizkörper, sehr leicht nachvollziehen.

Als Faustregel gilt: „…großer Heizkörper großer Faktor und umgekehrt.“

Scheinbar ein Widerspruch, den wir hier behandeln. Funktioniert etwa der Heizkostenverteiler nicht so, wie er es eigentlich tun sollte? Dazu einige Hintergrundinformationen.

Wann „zählt“ der Heizkostenverteiler überhaupt?
Heizkostenverteiler sollen die Wärmeabgabe von Heizkörpern erfassen. Heizkörper geben Wärme ab, wenn die Oberfläche eine höhere Temperatur hat als die Umgebungsluft.
Der Heiskostenverteiler beginnt mit der Erfassung, wenn die Oberfläche des Heizkörpers …

… mindestens 23°C warm ist und mindestens 4°C wärmer ist als die ihn umgebende Luft
Die Notwendigkeit dieser Temperaturdifferenz als Einschaltschwelle hat Prof. Dr.-Ing. G. Zöllner vom Hermann-Rietschel-Institut für Heizungs- und Klimatechnik der Technischen Universität Berlin in einem Gutachten für das Bundesministerium schon 1983 erkannt.
Diese Erkenntnis hat auch in der neuen europäischen Norm ihren Niederschlag gefunden.
Selbstverständlich haben die Entwicklungs-Ingenieure bei Siemens dies auch beim Delta-E bereits berücksichtigt.

Folgendes Beispiel sollen Zusammenhänge verdeutlichen:

  1. Heizkörpertemperatur= 22°C
    Raumlufttemperatur = 18°C
    = keine Registrierung
  2. Heizkörpertemperatur= 24°C
    Raumlufttemperatur = 22°C
    = keine Registrierung
  3. Heizkörpertemperatur= 24°C
    Raumlufttemperatur = 18°C
    = Registrierung
  • Ab einer Temperatur von 31 ° C am Heizkörper beginnt in jedem Fall die Registrierung.
  • In den Sommermonaten Juni, Juli, August wird diese Einschaltschwelle auf 40° C heraufgesetzt.
  • Ist der Raumtemperaturwert unplausibel hoch, wird diese mit konstant 21°C angenommen.

So wird einer unerlaubten äußeren Beeinflussung entgegengewirkt.

Mit diesem Abgleichverfahren kann der Heizkostenverteiler alle Betriebsbedingungen einer Heizungsanlage erfassen. Er unterscheidet dabei sehr gut zwischen Heizbetrieb und äußeren Einflüssen.
Zu Reklamationen kann jedoch führen, was wir im Titel dieses Seite beschrieben haben.
Für den einzelnen Nutzer kann sich das so äußern:
Der Heizkostenverteiler registriert Einheiten, obwohl das Heizkörperventil zugedreht ist.

Er erhält also …
… unerwünschte, aber zu Recht registrierte Wärme
In der Regel gibt es dafür eine der folgenden Ursachen:
Das Rücklaufrohr führt unten senkrecht aus dem Heizkörper heraus. So kann warmes
Heizungswasser aufsteigen und den Heizkörper erwärmen. Besonders in Einrohrheizungsanlagen führt das bei kleinen Heizkörpern (z.B. in Bädern, Toiletten, etc … ) dazu, das der Heizkostenverteiler zu zählen beginnt.
Von der Heizkörper-Anbindung wird Wärme abgeleitet und erwärmt den Heizkörper. Bei
kleinen Heizkörpern erreicht die Wärme auch den Heizkostenverteiler. Er beginnt zu zählen.
Für diesen Fall besteht die Möglichkeit, mit Hilfe sogenannter Wärmestopps die Erwärmung
des Heizkörpers durch die Anbindungsleitung weitgehend zu vermeiden. Es kann jedoch
nicht jede Heizungsanlage mit diesen Wärmestopps ausgerüstet werden – die Anschlussart
der Heizkörper ist dabei ausschlaggebend.
• In den heißen Sommermonaten werden Räume durch intensive Sonneneinstrahlung stark
aufgeheizt. Nach einiger Zeit erreichen auch Heizkörper die hohen Raumtemperaturen.
Wird jetzt am Abend der Raum gelüftet, so kühlt er sich durch den raschen Luftwechsel
relativ schnell wieder ab – nicht jedoch der Heizkörper.
Jetzt entsteht die eingangs erwähnte Temperaturdifferenz von 4°C, die den Heizkostenverteiler registrieren lässt. Diese Einschaltschwellen sind Teil der Zulassungsbedingungen für den Heizkostenverteiler.
Wir können das Phänomen also nicht abstellen.
In all diesen Fällen wird tatsächlich Wärme an den Raum abgegeben.
Der Heizkostenverteiler muss also auch Einheiten registrieren.
Unterschiede zwischen gewollter und nicht gewollter Wärme kann er nicht machen.
Beachten Sie dabei aber bitte, dass eine Einheit nur wenige Cent kostet.

Sie hatten Ihre Wohnung für mehrere Monate leer stehen und haben nun in Ihrer zeitanteiligen Heizkostenabrechnung für diesen Zeitraum Kosten ausgewiesen, obwohl niemand geheizt hat?

Ihre Heizkostenabrechnung besteht in der Regel aus mehreren Teilen:

  1. Kosten für Heizung
  2. Kosten für Warmwasser

Diese Kosten teilen sich jeweils auch nochmal in 2 unterschiedliche Bausteine auf:

  1. Festkostenanteil
  2. Verbrauchsanteil

Die Kosten auf Ihrer Abrechnung müssen also nicht zwangsläufig von der Nutzung der „Heizung“ im Sinne der Wärmeabgabe an die Umgebungsluft entstanden sein, sondern könnten auch durch den Warmwasserverbrauch entstanden sein. Beispielsweise durch Handwerker bei Umbaumaßnahmen.

Viel häufiger liegt es aber am so genannten Festkostenanteil, welcher in Ihrer Teilungserklärung oder durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft definiert wurde. Die Verteilung darf maximal 50/50, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abrechnung mit maximal 30/70 erlaubt polska-ed.com. Mehr dazu finden Sie der Heizkostenverordnung. Mit den Festkosten versucht man zum einen, eine gewisse Gerechtigkeit für diejenigen zu schaffen die bspw. Ihre Wohnung im Erdgeschoss oder an den Außenseiten eines Gebäudes haben. Diese werden ansonsten unter Umständen extrem durch Heizkosten belastet, welche Sie auch nicht selbstständig ändern können da zum Beispiel eine Dämmung der Außenwände nicht möglich ist.

Zum anderen würde eine reine Abrechnung auf Verbrauchsbasis diejenigen stärker belasten, die eigentlich am meisten Heizkosten einsparen: Sie müssten dann Vergleichsweise mehr bezahlen, da Sie zusätzlich für die Menge an Energie bezahlen die auf dem Weg zu den Nutzern verloren geht und beispielsweise anderen Nutzern zugutekommt (durch ungedämmte verlaufende Heizungsrohre) oder den festen Kostenanteil der Heizungsanlage welche durch die alleinige Bereitschaft der Anlage entstehen (Wartung, Stromkosten, Kaminkehrer, etc.).

Durch diesen Festkostenanteil können Ihnen somit Kosten auch während eines Leerstandes entstehen, denn letztlich können die anderen Bewohner nicht beeinflussen ob Sie die Heizung nutzen oder nicht, weshalb Sie sich zumindest über den Festkostenanteil auch an den Kosten der Bereitschaft der Heizungsanlage beteiligen.

Um Ihnen den Mieterwechsel möglichst einfach zu machen, bieten wir Ihnen ein Wohnungs- und Schlüsselübergabeprotokoll mit allen relevanten Feldern an.

Sollten Sie eine Zwischenablesung der Heizkörperverteiler wünschen, können Sie diese gesondert bei der Heizkostenabrechnungsfirma beauftragen.

Download PDF

Das ausgefüllte Protokoll senden Sie uns bitte per Fax,E- Mail oder per Post zu.
Die Abmeldung beim Stromlieferanten muss der bisherige Mieter selbst vornehmen.