Heizkörperventil zugedreht und trotzdem zählt der Heizkostenverteiler
Scheinbar ein Widerspruch, den wir hier behandeln. Funktioniert etwa der Heizkostenverteiler nicht so, wie er es eigentlich tun sollte? Dazu einige Hintergrundinformationen.
Wann „zählt“ der Heizkostenverteiler überhaupt?
Heizkostenverteiler sollen die Wärmeabgabe von Heizkörpern erfassen. Heizkörper geben Wärme ab, wenn die Oberfläche eine höhere Temperatur hat als die Umgebungsluft.
Der Heiskostenverteiler beginnt mit der Erfassung, wenn die Oberfläche des Heizkörpers …
… mindestens 23°C warm ist und mindestens 4°C wärmer ist als die ihn umgebende Luft
Die Notwendigkeit dieser Temperaturdifferenz als Einschaltschwelle hat Prof. Dr.-Ing. G. Zöllner vom Hermann-Rietschel-Institut für Heizungs- und Klimatechnik der Technischen Universität Berlin in einem Gutachten für das Bundesministerium schon 1983 erkannt.
Diese Erkenntnis hat auch in der neuen europäischen Norm ihren Niederschlag gefunden.
Selbstverständlich haben die Entwicklungs-Ingenieure bei Siemens dies auch beim Delta-E bereits berücksichtigt.
Folgendes Beispiel sollen Zusammenhänge verdeutlichen:
- Heizkörpertemperatur= 22°C
Raumlufttemperatur = 18°C
= keine Registrierung - Heizkörpertemperatur= 24°C
Raumlufttemperatur = 22°C
= keine Registrierung - Heizkörpertemperatur= 24°C
Raumlufttemperatur = 18°C
= Registrierung
- Ab einer Temperatur von 31 ° C am Heizkörper beginnt in jedem Fall die Registrierung.
- In den Sommermonaten Juni, Juli, August wird diese Einschaltschwelle auf 40° C heraufgesetzt.
- Ist der Raumtemperaturwert unplausibel hoch, wird diese mit konstant 21°C angenommen.
So wird einer unerlaubten äußeren Beeinflussung entgegengewirkt.
Mit diesem Abgleichverfahren kann der Heizkostenverteiler alle Betriebsbedingungen einer Heizungsanlage erfassen. Er unterscheidet dabei sehr gut zwischen Heizbetrieb und äußeren Einflüssen.
Zu Reklamationen kann jedoch führen, was wir im Titel dieses Seite beschrieben haben.
Für den einzelnen Nutzer kann sich das so äußern:
Der Heizkostenverteiler registriert Einheiten, obwohl das Heizkörperventil zugedreht ist.
Er erhält also …
… unerwünschte, aber zu Recht registrierte Wärme
In der Regel gibt es dafür eine der folgenden Ursachen:
Das Rücklaufrohr führt unten senkrecht aus dem Heizkörper heraus. So kann warmes
Heizungswasser aufsteigen und den Heizkörper erwärmen. Besonders in Einrohrheizungsanlagen führt das bei kleinen Heizkörpern (z.B. in Bädern, Toiletten, etc … ) dazu, das der Heizkostenverteiler zu zählen beginnt.
Von der Heizkörper-Anbindung wird Wärme abgeleitet und erwärmt den Heizkörper. Bei
kleinen Heizkörpern erreicht die Wärme auch den Heizkostenverteiler. Er beginnt zu zählen.
Für diesen Fall besteht die Möglichkeit, mit Hilfe sogenannter Wärmestopps die Erwärmung
des Heizkörpers durch die Anbindungsleitung weitgehend zu vermeiden. Es kann jedoch
nicht jede Heizungsanlage mit diesen Wärmestopps ausgerüstet werden – die Anschlussart
der Heizkörper ist dabei ausschlaggebend.
• In den heißen Sommermonaten werden Räume durch intensive Sonneneinstrahlung stark
aufgeheizt. Nach einiger Zeit erreichen auch Heizkörper die hohen Raumtemperaturen.
Wird jetzt am Abend der Raum gelüftet, so kühlt er sich durch den raschen Luftwechsel
relativ schnell wieder ab – nicht jedoch der Heizkörper.
Jetzt entsteht die eingangs erwähnte Temperaturdifferenz von 4°C, die den Heizkostenverteiler registrieren lässt. Diese Einschaltschwellen sind Teil der Zulassungsbedingungen für den Heizkostenverteiler.
Wir können das Phänomen also nicht abstellen.
In all diesen Fällen wird tatsächlich Wärme an den Raum abgegeben.
Der Heizkostenverteiler muss also auch Einheiten registrieren.
Unterschiede zwischen gewollter und nicht gewollter Wärme kann er nicht machen.
Beachten Sie dabei aber bitte, dass eine Einheit nur wenige Cent kostet.