Wozu brauche ich einen Energieausweis und woher bekomme ich Ihn?

Seit der ENEV 2014 (Energieeinsparverordnung) welche am 1.5.2014 in Kraft getreten ist, ist es bei einer Vermietung oder einem Verkauf einer Immobilie zwingend vorgeschrieben einen sogenannten Energieausweis vorzulegen.

Wir haben für alle von uns betreuten Objekte einen solchen Energieausweis bereits für Sie beantragt. Sollten Sie diesen für die Vermietung oder dem Verkauf Ihrer Immobilie benötigen,  senden wir Ihnen oder Ihrem Makler den Energieausweis gerne kostenfrei per E-Mail zu. Zukünftig arbeiten wir auch an einer Lösung, damit Sie diesen für Ihr von uns betreutes Objekt auch direkt von unserer Webseite abrufen können.

Um einen Energieausweis/Energiepass ausstellen zu lassen, gibt es 2 Möglichkeiten:

Übrigens: Wenn Sie eine Wohnung einem Interessenten zeigen, müssen Sie diesem auch den Energieausweis ungefragt vorlegen! Dieser muss unbedingt farbig sein, da er eine Farbskala enthält in der die Effizienz des Gebäudes eingtragen ist.

Beim Energieausweis unterscheidet man im zum einen in

Wohngebäude und
Nicht-Wohngebäude (>50% gewerbliche)

  1. Beantragung eines verbrauchsbasierter Energieausweises
    Hierbei müssen die Energieverbrauchswerte der Warmwasser und Heizung der letzten 3 Jahren für das komplette Gebäude vorliegen slovenska-lekaren.com. Handelt es sich hierbei um eine zentrale Warmwasserversorgung, so ist diese Aufgabe relativ leicht zu meistern. Die Verbrauchswerte können der Gesamtheizkostenabrechnung entnommen werden und liegen in der Regel dem Heizkostenabrechnungsunternehmen vor, so dass bei diesem direkt auch der Energieausweis bestellt werden kann.
  2. Beantragung eines bedarfsorientierten Energieausweises
    Hierbei wird die Gebäudehülle, also Fassade, Fenster, Türen, etc. in Verbindung mit den Eckdaten der verwendeten Gebäudetechnik verbunden und mittels eines normalen Nutzungsverhaltens, die Effizienz des Gebäudes errechnet. Diese Variante ist deutlich aufwendiger und somit auch teurer.

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, genügt ein verbrauchsbasierter Energieausweis völlig. Für uns als Hausverwaltung ist die Bestellung eines bedarfsorientierten Ausweises nur dann nötig, wenn beispielsweise keine zentrale Warmwasserversorgung (Gastherme, Boiler, etc.) vorhanden ist und die Bewohner Ihre entsprechenden Verbrauchswerte nicht erbringen können.

Einige Angaben des Energieausweises müssen hierbei bereits bei der Bewerbung der Immobilie, z.B. in Internetportalen direkt ersichtlich sein. Voraussetzung hierzu ist, dass zum Zeitpunkt der Annoncenschaltung ein Energieausweis existiert. Sollte der Energieausweis nicht in der Immobilienanzeige dargestellt werden, so droht Ihnen eine Abmahnung die mit entsprechenden Kosten verbunden sein kann.