Leerstand und trotzdem Heizkosten

Sie hatten Ihre Wohnung für mehrere Monate leer stehen und haben nun in Ihrer zeitanteiligen Heizkostenabrechnung für diesen Zeitraum Kosten ausgewiesen, obwohl niemand geheizt hat?

Ihre Heizkostenabrechnung besteht in der Regel aus mehreren Teilen:

  1. Kosten für Heizung
  2. Kosten für Warmwasser

Diese Kosten teilen sich jeweils auch nochmal in 2 unterschiedliche Bausteine auf:

  1. Festkostenanteil
  2. Verbrauchsanteil

Die Kosten auf Ihrer Abrechnung müssen also nicht zwangsläufig von der Nutzung der „Heizung“ im Sinne der Wärmeabgabe an die Umgebungsluft entstanden sein, sondern könnten auch durch den Warmwasserverbrauch entstanden sein. Beispielsweise durch Handwerker bei Umbaumaßnahmen.

Viel häufiger liegt es aber am so genannten Festkostenanteil, welcher in Ihrer Teilungserklärung oder durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft definiert wurde. Die Verteilung darf maximal 50/50, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abrechnung mit maximal 30/70 erlaubt polska-ed.com. Mehr dazu finden Sie der Heizkostenverordnung. Mit den Festkosten versucht man zum einen, eine gewisse Gerechtigkeit für diejenigen zu schaffen die bspw. Ihre Wohnung im Erdgeschoss oder an den Außenseiten eines Gebäudes haben. Diese werden ansonsten unter Umständen extrem durch Heizkosten belastet, welche Sie auch nicht selbstständig ändern können da zum Beispiel eine Dämmung der Außenwände nicht möglich ist.

Zum anderen würde eine reine Abrechnung auf Verbrauchsbasis diejenigen stärker belasten, die eigentlich am meisten Heizkosten einsparen: Sie müssten dann Vergleichsweise mehr bezahlen, da Sie zusätzlich für die Menge an Energie bezahlen die auf dem Weg zu den Nutzern verloren geht und beispielsweise anderen Nutzern zugutekommt (durch ungedämmte verlaufende Heizungsrohre) oder den festen Kostenanteil der Heizungsanlage welche durch die alleinige Bereitschaft der Anlage entstehen (Wartung, Stromkosten, Kaminkehrer, etc.).

Durch diesen Festkostenanteil können Ihnen somit Kosten auch während eines Leerstandes entstehen, denn letztlich können die anderen Bewohner nicht beeinflussen ob Sie die Heizung nutzen oder nicht, weshalb Sie sich zumindest über den Festkostenanteil auch an den Kosten der Bereitschaft der Heizungsanlage beteiligen.